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Kinder haben Rechte

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) wurde 1989 von der UNO beschlossen und von 192 Staaten ratifiziert, in Österreich 1992. Die KRK legt grundlegende Menschenrechte fest, auf die Kinder von der Geburt bis zur Volljährigkeit überall in der Welt Anspruch haben. Die 54 Artikel der KRK können im Wesentlichen drei Bereichen zugeordnet werden: Vorsorge, Schutz, Beteiligung.

Welche Werte liegen der Kinderrechtskonvention zugrunde?

Kinder bedürfen nicht nur eines besonderen Schutzes, sondern sollen selbst an der Durchsetzung ihrer Rechte mitwirken und ernst genommen werden. Ziel ist die Schaffung einer familiären und gesellschaftlichen Atmosphäre, die den Dialog und die gegenseitige Achtung fördert.

Was bedeutet das im Alltag?

• Die Verantwortung für Erziehung und Entwicklung der Kinder liegt bei beiden

  Elternteilen. Kinder haben ein Recht darauf, altersgerecht angeleitet zu werden.

  Der Staat muss Eltern z. B. durch Kinderbetreuungseinrichtungen unterstützen.
• Niemand darf Kindern Gewalt zufügen, ihre Würde ist zu respektieren.
• Kinder sind ihrem Alter entsprechend in Entscheidungen einzubinden.
• Alle Neuerungen sollten einer Kinderverträglichkeitsprüfung unterzogen werden,

  z. B. jeder Haus- und Straßenbau.
• Kinder haben ein Recht auf Bildung. Sie müssen über die Inhalte von Lehrplänen

  informiert und in die Gestaltung des Unterrichts einbezogen werden.
• Kein Kind darf aufgrund von Abstammung, Nationalität, Religion, Geschlecht

  oder aufgrund einer Beeinträchtigung diskriminiert werden.

Mehr Infos zu den Kinderrechten

www.yap.at
www.kinderhabenrechte.at

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